Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine betrieblich verantwortliche Person über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet.

Gemäß des Merkblattes DWA-M 190 „Eignung von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungs-anlagen“ zertifiziert die GZS jetzt Abscheiderfachbetriebe für die Ausführungsbereiche 4a „Einbau und Sanierung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen“ sowie 4c „Einbau und Sanierung von Fettabscheideranlagen“.


Hierbei wird von der GZS das notwendige Fachwissen des Personals, die jährlichen Schulungsnachweise und die gerätetech-nische Ausrüstung sowohl theoretisch als auch durch Baustellenbesuche praktisch mindestens einmal jährlich geprüft. Da die Sachverständigen der GZS auch häufig in Rahmen Ihrer Sachverständigentätigkeit an Baustellen beschäftigt sind, die gerade von entsprechenden Firmen saniert wurden, erkennen wir schnell und zuverlässig Mängel in der Ausführung und können somit eine intensive Betreuung der Fachbetriebe gewährleisten.