18. Fachtagung der GZS mbH/ZEUS GmbH am 19. und 20.02.2025 in den Holstenhallen , Justus-von-Liebig-Str. 2-4, 24537 Neumünster
Wir freuen uns, dass diese Veranstaltung auch im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit der ZEUS GmbH nun bereits zum zwölften Mal in Neumünster stattfinden wird.
Wie in den vergangenen Jahren richtet sich die Veranstaltung an mittelständische Unternehmen (u. a. Betreiber von KFZ-Reparaturwerkstätten, Autohäusern und Waschanlagen, Tankschutzfirmen, Tankstellen, Transportunternehmen, Bau- und Sanierungsbetriebe, Entsorger und Gewässerschutzbeauftragte) und Behördenvertreter, die sich einen aktuellen Stand im Gewässerschutz aneignen wollen.
In der bewährten Form des Erfahrungsaustausches aus der Praxis für die Praxis ist es unser Ziel, rechtliche und technische Lösungen aus dem Bereich des Gewässerschutzes zum Wohle Ihres Unternehmens vorzustellen und Ihnen - neben viel Raum für Fragen - auch hilfreiche Informationen für Ihre Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Seminartage werden als Fortbildungsveranstaltungen für Fachbetriebe im Sinne des WHG sowie im Sinne des Merkblattes DWA M-190 anerkannt.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchgeführt werden
Die GZS mbH als AwSV-Sachverständigen-Organisationen unterstützt Sie auf Ihrem Weg zum WHG-Fachbetrieb durch eine erstmalige Prüfung Ihres Fachbetriebs:
Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen in einem WHG-Grundkurs auf Basis von § 62 AwSV (ehemals § 19I WHG) und mindestens einem fachspezifischen WHG-Kurs beziehungsweise dem zweitägigen WHG-Kurs für Biogasanlagen, das Wissen für alle Tätigkeitsarten Ihres WHG-Fachbetriebs zu vermitteln und damit die geforderte Qualifikation für die betrieblich verantwortliche Person zu verleihen.
Die AwSV und die im Juni 2023 veröffentlichte TRwS 779 fordern vom Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Beauftragung von fachkundigen Planern für den Neubau / Sanierung für die o.g. Anlagen. Da sich das Wasserrecht kontinuierlich ändert, ist eine regelmäßige Weiterbildung der fachkundigen Planer gemäß TRwS 779 erforderlich.
Der Gesetzgeber fordert von den Betreibern einer Anlage zum Umgang der gefährdenden Stoffe bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen die Beauftragung von fachkundigen Planern mit einem entsprechenden Qualifikationsnachweis.
Zielgruppe:
Durch die vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten eingeführte technische Bestimmung “Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Benzinabscheider, Heizölabscheider: Bemessung, Einbau, Betrieb und Wartung - DIN 1999-100 / DIN 858-2 Teil 2 -” ist es möglich, die Entsorgungsintervalle von bisher ½-jährlich auf bis zu 5 Jahre auszudehnen. Dasselbe gilt auch für Fettabscheider.
Auf diese Weise lassen sich leicht einige tausend Euro an Entsorgungskosten einsparen. Die Anlagen sind regelmäßig (monatlich / halbjährlich) durch einen Sachkundigen zu kontrollieren.
Abb.1: Beispiel einer Schaltung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders.
Welche Vorteile haben Sie durch die von der GZS durchgeführten regelmäßigen Prüfungen?
Sie erhöhen Ihre Umweltsicherheit!
Bitte bedenken Sie:
Ein Liter Öl verschmutzt 1 Million Liter Wasser!
Bei möglichen Verunreinigungen des Bodens hervorgerufen z. B. durch Undichtigkeiten im Leichtflüssigkeitsabscheider, können die dann notwendigen Sanierungskosten schnell 5-stellige Beträge erreichen.
Lassen Sie daher unter Einbehalt der gesetzlichen Anforderungen trotz Ihrer Eigenüberwachung ihren Abscheider regelmäßig durch einen Fachkundigen / Sachverständigen der GZS überprüfen!
Erstellen Sie hier Ihre Anfrage über eine individuelle vor-Ort-Schulung:
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