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SERVICE- UND DOWNLOAD-BEREICH DER GZS

Anerkennung als Sachverständigenorganisation gemäß § 52 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017(AwSV)

vom 01.01.2023, gültig bis zum 31.12.2027


Wasserrechtliche Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 4 der Hessischen Indirekteinleiterverordnung

für den Prüfbereich Mineralölhaltiges Abwasser (Anhang 49) vom 24.06.2021, gültig bis zum 31.12.2026


ISO 9001:2015-Zertifikat der SGS als Sachverständigenstelle für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider.

Durch die BAM anerkannte Inspektionsstelle für IBC.

Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit vom 23.01.2023, gültig vom 02.06.2023 bis zum 01.06.2026 und behält die Gültigkeit vorbehaltlich zufriedenstellender Überwachungsaudits.


Anerkennung als Inspektionsstelle I für wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) der BAM vom 07.09.2022, gültig bis zum 18.04.2025


Anerkennung der Gleichwertigkeit als sachverständige Stelle nach § 5 Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO) zur Prüfung nach Anhang 49 Abwasserverordnung (AbwV), Mineralölhaltiges Abwasser vom 26.06.2023, gültig bis zum 31.07.2028


Zulassung einer Fachkundigen-Organisation nach § 2 Abs. 4 der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)v für den Untersuchungsbereich "Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl (incl. Koaleszenzabscheider)" vom 26.06.2023, gültig bis zum 31.07.2028.


Zulassung einer Fachkundigen-Organisation nach § 2 Abs. 4 der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)v für den Untersuchungsbereich "Fettabscheider" vom 26.06.2024, gültig bis zum 31.07.2029.


Jubiläumsurkunde der IHK zum 25jährigen Jubiläum des Bestehens der GZS mbH.

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